Pflanzkartoffeln
Die Quarantänekrankheiten bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit bei Kartoffeln stellen weltweit eine ernst zu nehmende Gefahr für die Kartoffelproduktion dar. Zum Schutz des Kartoffelanbaus sind von den verantwortlichen Landesbehörden umfangreiche Kontroll- und Quarantäne-Maßnahmen eingerichtet. Wir führen seit vielen Jahren die PCR-Untersuchungen auf Quarantäneschädlinge bei Pflanzkartoffeln, Export- und Importkartoffeln und Konsumkartoffeln durch. Unsere Fachkräfte werden laufend geschult und stimmen sich mit den zuständigen Kontrollbehörden ab.
Außerdem bieten wir die Untersuchung der Kartoffeln auf die Viren R, Y und M an. Dabei können – sofern gewünscht – beide Untersuchungen aus einer einzigen Probe durchgeführt werden.
Meldepflicht:
Im Falle eines positiven Testergebnisses (Verdachtsfall) bei Ringfäule und Schleimkrankheit, muss entsprechend der „Verordnung zur Bekämpfung der Schadorganismen der Kartoffel“, eine Meldung an die zuständige amtliche Stelle erfolgen.
Probenahme:
Entnehmen Sie zunächst aus der zu beprobenden Kartoffelpartie möglichst repräsentativ 210 Knollen und verpacken sie für den Transport in einen sauberen Sack. Hierfür haben sich mehrlagige Papiersäcke bewährt, damit keine Verschmutzung und Kontamination durch andere Proben stattfinden kann.
So funktioniert die Anmeldung:
Laden Sie sich im Downloadbereich einen Begleitschein für Ihre Kartoffelprobe herunter. Nach der Probenahme legen Sie den oberen Teil des Begleitscheins in den Kartoffelsack, und befestigen den unteren Abschnitt außen am Sack. Liefern Sie die Probe mit ausgefülltem Begleitschein bitte an das Justus-Liebig-Labor in Rain am Lech.